30. August 2023   

Diskurs Sichere Hafenanlagen

Im April dieses Jahres wurde die neue EU-Maschinenverordnung im EU-Parlament mit einer großen Mehrheit angenommen. Sie wird damit die bekannte EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen, unter der aktuell rund 700 Normen harmonisiert sind. Inkrafttreten wird die Verordnung am 20. Januar 2027. Doch auch wenn dieser Zeitpunkt noch „weit weg“ erscheint, so sind doch einige Punkte in dieser EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (MVO) enthalten, deren Umsetzung auch einige Zeit in Anspruch nimmt. Somit sei es sehr sinnvoll sich bereits jetzt mit dem Thema dezidiert auseinander zu setzen, sagt Torsten Gast, Leiter des Competence Center Services bei der Phoenix Contact Deutschland GmbH. Er ist Functional Safety Experte und IT-Security-Berater und beschäftigt sich schon seit zwei Jahrzehnten mit Maschinen- und Anlagensicherheit. „Die Normengremien benötigen nun Zeit die Normen entsprechend der Verordnung anzupassen und wenn bis 2027 keine harmonisierte Norm existiert, müssen die Betroffenen selbst dafür Sorge tragen, wie sie diese Anforderungen nachweisen können“, gibt er zu bedenken.

Weiterhin wird das Thema Sicherheit zu einem zentralen Punkt der Verordnung. Ging es bisher in erster Linie um die funktionale Sicherheit von Maschinen und Anlagen, so rückt nun die Cybersicherheit – bedingt durch den Wandel von geschlossenen zu offenen vernetzten Systemen (CPS) – immer mehr in den Vordergrund. Das IT-Sicherheitsgesetz von 2015 fokussiert in erster Linie die IT-Sicherheit, während die neue EU-Maschinenverordnung den Blick auf die Verbindung von Informationstechnologie (IT) und operativer Technologie (OT) richtet, und damit den sicheren Betrieb unter anderem auch von Hafenanlagen zum Ziel hat. Dabei geht es erstmal vorrangig um neue Maschinen und Anlagen. „Baue ich aber zum Beispiel eine Krananlage oder einer Umschlageinheit so um, dass eine wesentliche Änderung entsteht, so greift die neue MVO hier ebenfalls“, erläutert Torsten Gast. Spätestens hier sind nicht nur die Hersteller, sondern auch die Betreiber betroffen.

Da sich sowohl Hersteller als auch Betreiber von Krananlagen, automatisierten Logistikanlagen und führerlosen Transportsystemen intensiv mit den Neuerungen auseinandersetzen müssen, wollen wir mit dem Online-Diskurs „Sichere Hafenanlagen“ ein wenig Licht ins Dunkel bringen, ausloten an welcher Stelle eher die Hersteller betroffen sind und wo es auch die Betreiber von Hafen- und Terminalanlagen treffen wird. Dabei soll klar herausgearbeitet werden, was konkret auf die Betroffenen zukommt, welche Änderungen und Neuerungen die Verordnung mit sich bringt, wie man sich damit auseinandersetzen sollte und welche Punkte schon jetzt in die Planung von Häfen und Terminals miteinfließen sollten.

Während der (kostenfreien) Veranstaltung haben alle Teilnehmenden ausreichend Gelegenheit mittels eines Chats Fragen zu stellen. 

Start:

12:00 Uhr

Freuen Sie sich auf einen Diskurs mit:

Martin Heying, Leitender Redakteur Schifffahrt und Technik (SUT), Verlag Heinrich Vogel 

Torsten Gast, Leiter Competence Center Services, Phoenix Contact Deutschland GmbH 

Alois Hüning, Sachverständiger Maschinensicherheit 

Das Event ist beendet

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